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   BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R, B 1 KR 53/12 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,8953
BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R, B 1 KR 53/12 R (https://dejure.org/2013,8953)
BSG, Entscheidung vom 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R, B 1 KR 53/12 R (https://dejure.org/2013,8953)
BSG, Entscheidung vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 12/12 R, B 1 KR 53/12 R (https://dejure.org/2013,8953)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 Abs 1 S 1 SGB 5, § 2 Abs 2 S 1 SGB 5, § 2 Abs 4 SGB 5, § 11 Abs 2 S 1 SGB 5, § 11 Abs 2 S 3 SGB 5
    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen der Krankenkasse - Vorrang vor dem Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten - Wahlrecht des Versicherten nur für vertragslose zertifizierte medizinisch geeignete Einrichtungen gegen ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenerstattung für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation - Kostenerstattung - Auswahlermessen der Krankenkasse - Vorrang vor dem Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten - Wahlrecht des Versicherten nur für vertragslose zertifizierte medizinisch geeignete Einrichtungen gegen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB V § 13 Abs. 3; SGB V § 40 Abs. 2
    Kostenerstattung für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme durch die gesetzliche Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (17)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Reha keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die zu teure Reha-Einrichtung

  • lto.de (Kurzinformation)

    § 40 SGB V
    BSG zu Reha-Maßnahmen - Krankenkassen müssen teurere Klinik nicht übernehmen

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Reha keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Reha - kein Kostenerstattungsanspruch gegen die Krankenkasse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 07.05.2013)

    Kassenpatienten dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse darf Rehaklinik bestimmen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Wahlfreiheit bei Reha-Kliniken begrenzt

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Ein Versicherter hat bei Wahl einer teureren Vertragseinrichtung für stationäre medizinische Reha keinen Kostenerstattungsanspruch gegen seine Krankenkasse

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Kosten für vom Patienten gewünschte teurere Reha-Einrichtung nicht erstatten

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kassenpatienten dürfen Reha-Klinik nicht frei wählen

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Erstattungsanspruch des Versicherten gegen Krankenkasse bei selbstgewählter Reha-Einrichtung

  • kurzschmuck.de (Kurzinformation)

    Kein Erstattungsanspruch des Versicherten gegen Krankenkasse bei selbstgewählter Reha-Einrichtung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sie brauchen eine Reha? Sie können nicht eine beliebig teure auswählen!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für eine vom Versicherten selbstgewählte und teurere Reha-Einrichtung nicht übernehmen - Wunsch- und Wahlrecht des Versicherten erweitert Leistungsanspruch nicht über die gesetzlichen Grenzen hinaus

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ende des Wunsch- und Wahlrechtes?

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Ende des Wunsch- und Wahlrechtes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 113, 231
  • DB 2013, 27
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (32)

  • BSG, 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R

    Abschluss eines Versorgungsvertrages - bedarfsgerechte Versorgung -

    Auszug aus BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R
    Krankenversicherte haben seit April 2007 bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen Anspruch auf eine stationäre medizinische Rehabilitationsleistung in einer nach pflichtgemäßem Ermessen der Krankenkasse ausgewählten Vertragseinrichtung (Abgrenzung zu BSG vom 23.7.2002 - B 3 KR 63/01 R = BSGE 89, 294, 300 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 21).

    Die stationäre Reha-Leistung ist jedenfalls seit 1.4.2007 als Anspruchspflichtleistung ausgestaltet (vgl Waßer in jurisPK-SGB V, 2. Aufl 2012, § 40 SGB V RdNr 4; aA noch zum zuvor geltenden Rechtszustand im Rahmen eines Leistungserbringerstreits BSGE 89, 294, 300 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 21).

    Sie negierte solche Steuerungsmöglichkeiten im Rahmen der Zulassung stationärer Reha-Einrichtungen völlig, weil eine Steuerung über das Ermessen bei Gewährung von Reha möglich sei (vgl BSGE 89, 294, 300 = SozR 3-2500 § 111 Nr. 3 S 21).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R
    Mit dem BVerfG (vgl BVerfGE 115, 25, 45 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5, RdNr 26) geht der erkennende Senat davon aus, dass es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist, dass die GKV den Versicherten Leistungen nur nach Maßgabe eines allgemeinen Leistungskatalogs unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots zur Verfügung stellt, soweit diese Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden (§ 2 Abs. 1 S 1 SGB V).

    Die gesetzlichen KKn sind auch nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl BVerfGE 115, 25, 46 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5, RdNr 27; BVerfG Beschluss vom 5.3.1997 - 1 BvR 1071/95 - NJW 1997, 3085; vgl zum Ganzen zB auch BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 23, 29 - D-Ribose; BSGE 100, 103 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 9, RdNr 46 - Lorenzos Öl) .

  • BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 36/06 R

    Leistungen zur medizinischen Rehabilitation als Leistungen zur Teilhabe - kein

    Auszug aus BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 12/12 R
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird der Anspruch der Versicherten der GKV auf Krankenbehandlung durch die Regelungen des SGB IX nicht erweitert (vgl zB BSGE 96, 153 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 7, RdNr 13; BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 18 - Adaptionsmaßnahme; BSG Beschluss vom 21.2.2008 - B 1 KR 107/07 B - RdNr 5 mwN, nicht veröffentlicht; ähnlich 3. Senat des BSG, BSGE 91, 60 RdNr 11 ff = SozR 4-2500 § 33 Nr. 3 RdNr 12 ff).

    Anders als § 15 Abs. 1 S 1 SGB VI verweist das SGB V für Leistungen zur medizinischen Reha nicht pauschal auf die §§ 26 bis 31 SGB IX. Die KKn - gemäß § 5 Nr. 1, § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX mögliche Träger von Leistungen zur medizinischen Reha - sind vielmehr nach den Vorschriften des SGB V zur Erbringung medizinischer Reha-Leistungen nur unter den dort genannten Voraussetzungen verpflichtet (vgl § 11 Abs. 2, § 40 SGB V; zum Ganzen: BSGE 98, 277 = SozR 4-2500 § 40 Nr. 4, RdNr 18).

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